{"id":100,"date":"2016-07-23T21:25:47","date_gmt":"2016-07-23T21:25:47","guid":{"rendered":"http:\/\/turnverein-floersheim.de\/?page_id=100"},"modified":"2016-07-23T21:25:47","modified_gmt":"2016-07-23T21:25:47","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tv-floersheim.de\/?page_id=100","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-weight: bold;\">\u00a7 1 Name und Sitz <\/span><\/p>\n<p><strong>1.1<\/strong> Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTurnverein von 1861 e. V. Fl\u00f6rsheim am Main\u201c und hat seinen Sitz in Fl\u00f6rsheim am Main.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">1.2<\/span> Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">\u00a7 2 Zweck-Verwirklichung <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">2.1<\/span> Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabeordnung.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">2.2<\/span> Zweck des Vereins ist auf der Grundlage der Gemeinn\u00fctzigkeit \u201eAus\u00fcbung und F\u00f6rderung des Sports\u201c in all seinen Zweigen.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">2.3<\/span> Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch F\u00f6rderung:<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">2.3.1<\/span> Sportliche \u00dcbungen und Leistungen im Freizeitsport, im Breitensport und im Leistungssport unter Einbeziehung musisch-kultureller Elemente als ein Mittel zur Pers\u00f6nlichkeitsbildung f\u00fcr alle Altersgruppen beider Geschlechter, insbesondere f\u00fcr die Jugend.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">2.3.2<\/span> der Kinder und Jugendlicher in einer nicht zu untersch\u00e4tzender \u201esozialen und demokratischen Funktion\u201c in unserer Gesellschaft.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">2.3.3<\/span> sinnvoller und gesunder Freizeitgestaltung bei Spiel und Sport und Anregung zu vielseitigem geselligen Leben sowie Vermittlung gemeinschaftsbildender Erlebnisse bei sportlichen Veranstaltungen aller Art.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">2.3.4<\/span> des Rehabilitationssports bei heilgymnastischen und bewegungstherapeutischen \u00dcbungen in ambulanten Behindertensportgruppen (z. B. Koronarsport).<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">2.4<\/span> Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">\u00a7 3 Mitgliedschaft <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">3.1<\/span> Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">3.2<\/span> Als Mitglied werden gef\u00fchrt:<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">3.2.1<\/span> Aktive<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">3.2.2<\/span> Passive<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">3.2.3<\/span> F\u00f6rdernde<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">3.2.4<\/span> Jugendliche<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">3.2.5<\/span> Ehrenmitglieder<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">3.3<\/span> Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung an den Vorstand, der \u00fcber die Annahme durch schriftliche Mitteilung entscheidet, erworben.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">zu 3.2<\/span>: Aktive sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aktiv am Vereinsleben teilnehmen. Jugendliche sind die Mitglieder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ihre Mitgliedschaft geht mit Erreichen des 18. Lebensjahres in die aktive Mitgliedschaft \u00fcber . Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit gew\u00e4hlt. Zu Ehrenmitgliedern k\u00f6nnen Personen gew\u00e4hlt werden, die durch ihre besonderen Verdienste um den Verein, des Sports im Sinne der im Verein betriebenen Sportarten oder aus sonstigen Gr\u00fcnden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr w\u00fcrdig befunden werden.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">\u00a7 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">4.1<\/span> Der Verein fordert von seinen Mitgliedern die Anerkennung der Menschenrechte und ihr Einsetzen f\u00fcr die Sicherung einer intakten Umwelt. Er \u00fcbt parteipolitische Neutralit\u00e4t, religi\u00f6se und weltanschauliche Toleranz und bekennt sich zum freiheitlichen Staat demokratischer Ordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bunderepublik Deutschland.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">4.2<\/span> Alle Mitglieder &#8211; ausgenommen F\u00f6rdernde- haben mit Vollendung des 18. Lebensjahres Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und sind von da an auch w\u00e4hlbar.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">4.3<\/span> Zur Wahl zum Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB ist die Vollendung des 21. Lebensjahres erforderlich.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">4.4<\/span> Alle Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen und Ger\u00e4te des Vereins im Rahmen der Vereinsordnung zu benutzen. Dabei haben sie den Anordnungen des Vorstandes und den von diesem beauftragten Personen ( wie den jeweiligen \u00dcbungsleitern ) Folge zu leisten.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">4.5<\/span> Alle Mitglieder \u2013 mit Ausnahme der Ehrenmitglieder \u2013 haben Beitr\u00e4ge zu entrichten, \u00fcber deren H\u00f6he und F\u00e4lligkeit die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft. Der Vorstand kann auf Antrag in Not geratenen Mitgliedern und sozial Schwachen den Beitrag f\u00fcr eine bestimmte Zeit stunden oder erlassen, wenn der Grund hierf\u00fcr nachgewiesen ist.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">4.6<\/span> Der Beitrag wird als Einzelbetrag oder als Gruppenbeitrag erhoben.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">4.7<\/span> Der Gruppenbeitrag betr\u00e4gt mindestens das Doppelte des Einzelbeitrages f\u00fcr einen Aktiven. Der Gruppenbeitrag gilt im Sinne dieser Vorschrift ab drei Personen, die in h\u00e4uslicher Gemeinschaft leben. Er entf\u00e4llt bei Gr\u00fcndung eines eigenen Hausstandes.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">4.8<\/span> Einzelne Abteilungen des Vereins d\u00fcrfen Zusatzbeitr\u00e4ge erheben. Diese sind vom Vorstand zu genehmigen.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">\u00a7 5 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">5.1<\/span> Die Mitgliedschaft im Verein erlischt durch:<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">5.1.1<\/span> Austritt<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">5.1.2<\/span> Streichung seitens des Vereins<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">5.1.3<\/span> Ausschluss<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">5.1.4<\/span> Tod des Mitglieds<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">5.2<\/span> Der Austritt erfolgt schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand; er ist zum Ende eines Halbjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zul\u00e4ssig.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">5.3<\/span> Die Streichung eines Mitglieds durch den Vorstand erfolgt unter schriftlicher Mitteilung an den Betroffenen und unter Bekanntgabe in der folgenden Jahreshauptversammlung, wenn der Betroffene trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung eines Beitrages mindestens eines Quartals schuldhaft in R\u00fcckstand ist; zwischen den beiden Mahnungen muss ein Zeitraum von zwei Wochen liegen, zwischen der Absendung der zweiten Mahnung und der Streichung ein solcher von einem Monat.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">5.4<\/span> Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr einen Ausschluss sind ein grober Versto\u00df gegen die Zwecke des Vereins, eine schwere Sch\u00e4digung des Ansehens oder der Belange des Vereins und ein grober Versto\u00df gegen die Vereinskameradschaft.Vor der Beschlussfassung \u00fcber den Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied durch den Vorstand unter Setzung einer Frist von mindestens zwei Wochen Gelegenheit zum Geh\u00f6r zu geben. Der mit Gr\u00fcnden zu versehende Ausschlie\u00dfungsbeschluss ist dem Betroffenen schriftlich bekanntzugeben. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann fr\u00fchestens nach Ablauf eines Jahres wieder in den Verein aufgenommen werden.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">\u00a7 6 Organe Organe des Vereins sind:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">6.1<\/span> der Vorstand,<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">6.2<\/span> der erweiterte Vorstand,<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">6.3<\/span> die Mitgliederversammlung,<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">6.4<\/span> von der Mitgliederversammlung bestellte Aussch\u00fcsse oder besondere Vertreter,<br \/>\n6.5 Abteilungen des Vereins Die einzelnen Abteilungen sind entsprechend \u00a7 7 ( 7.2 ) zu f\u00fchren.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">\u00a7 7 Der Vorstand <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">7.1<\/span> Der Vorstand besteht aus:<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.1.1<\/span> 1. Vorsitzender<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.1.2<\/span> 2. Vorsitzender<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.1.3<\/span> 1. Schriftf\u00fchrer<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.1.4<\/span> 1. Kassierer<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.1.5<\/span> Sportwart<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.1.6<\/span> 2. Schriftf\u00fchrer<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.1.7<\/span> 2. Kassierer<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.2<\/span> Der Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 1. Schriftf\u00fchrer. Je zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungs- und zeichnungsberechtigt.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.3<\/span> Der vorgenannte Vorstand ( 7.1) f\u00fchrt in ehrenamtlicher T\u00e4tigkeit die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Er gibt sich seine Gesch\u00e4ftsordnung selbst und verteilt danach die anfallenden Gesch\u00e4fte unter seine Mitglieder, soweit sich das nicht bereits aus dem \u00fcbernommenen Amt ergibt. Er kann aber bei Bedarf eine Verg\u00fctung nach Ma\u00dfgabe einer Aufwandsentsch\u00e4digung im Sinne des \u00a7 3 Nr. 26a EStg. beschlie\u00dfen.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.4<\/span> Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt einzeln mit einfacher Mehrheit durch Handerheben, es sei denn, dass von einem anwesenden Mitglied geheime Wahl beantragt wird. Zur Durchf\u00fchrung der Wahl des Vorstandes wird aus der Mitte der Jahreshauptversammlung ein aus drei Personen bestehender Wahlausschuss (Wahlleiter und zwei Beisitzer ) gew\u00e4hlt, der ein Protokoll f\u00fchrt. Die Bestellung des Vorstandes kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.5<\/span> Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.6<\/span> Der erweiterte Vorstand besteht aus den vor genannten Personen (7.1) aus:<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.6.1<\/span> Pressewart<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.6.2<\/span> Mitgliederwart<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.6.3<\/span> Jugendwart<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.6.4<\/span> den Abteilungsleitern<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">7.7<\/span> Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes (7.6.1-7.6.4) haben nur beratende Stimme . In besonderen F\u00e4llen kann vom Vorstand Stimmrecht erteilt werden.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">\u00a7 8 Die Mitgliederversammlung<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">8.1<\/span> Bei der Mitgliederversammlung sind zu unterscheiden:<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">8.1.1<\/span> die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung).<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">8.1.2<\/span> die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">8.2<\/span> Die Jahreshauptversammlung ist vom Vorstand j\u00e4hrlich, m\u00f6glichst im ersten Quartal einzuberufen. Sie nimmt insbesondere die Gesch\u00e4ftsberichte der Vorstandsmitglieder entgegen und beschlie\u00dft \u00fcber die Erteilung der Entlastung sowie alle zwei Jahre \u00fcber die Neuwahl des Vorstandes sowie \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">8.3<\/span> Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufung gegen\u00fcber den Mitgliedern erfolgt \u00fcber die \u00f6rtliche Zeitung oder eine Vereinszeitung oder durch schriftliche Einzeleinladung.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">8.4<\/span> Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen vom Vorstand einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert. Sie m\u00fcssen einberufen werden, wenn dies ein Zehntel der Mitglieder unter Angabe des Zweckes und Grundes schriftlich verlangt.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">8.5<\/span> Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, und vorher die form- und fristgerechte Einladung gem\u00e4\u00df \u00a7 8.3 erfolgt ist.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">8.6<\/span> Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit; bei Ausschl\u00fcssen und bei Satzungs\u00e4nderungen mit Zweidrittelmehrheit. Im \u00fcbrigen sind die gesetzliche Bestimmungen zu beachten.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">8.7<\/span> Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der erste Vorsitzende, in seiner Abwesenheit der zweite Vorsitzende. Sind beide verhindert, so leitet das \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied die Versammlung.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">8.8<\/span> \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist vom ersten Schriftf\u00fchrer oder dessen Stellvertreter oder bei deren Verhinderung von einem anderen, vom Versammlungsleiter zu bestimmenden Mitglied des erweiterten Vorstandes, Protokoll zu f\u00fchren, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">8.9<\/span> Der Mitgliederversammlung obliegt auch nach den gleichen Grunds\u00e4tzen wie beim Vorstand die Wahl des erweiterten Vorstandes mit Ausnahme der vom Vorstand auf Vorschlag der Abteilungen einzusetzenden Abteilungsleiter, soweit diese nicht vom Vorstand eigenverantwortlich eingesetzt sind oder werden, sowie die Wahl der drei Kassenpr\u00fcfer. Aussch\u00fcsse oder besondere Vertretungen werden von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes oder eines Drittels der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder gew\u00e4hlt.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">8.10<\/span> Der Vorstand wird in folgendem Turnus gew\u00e4hlt:<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">Im 1. Jahr<\/span>: 1. Vorsitzender 2. Schriftf\u00fchrer 2. Kassierer Sportwart Jugendwart<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">Im 2. Jahr<\/span>: 1. Schriftf\u00fchrer 1. Kassierer Mitgliederwart Pressewart<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">8.11<\/span> Die Kassenpr\u00fcfer werden j\u00e4hrlich gew\u00e4hlt, sie d\u00fcrfen nicht dem erweiterten Vorstand angeh\u00f6ren.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">8.12<\/span> Legt ein Mitglied des Vorstandes sein Amt nieder, wird es bis zur n\u00e4chsten Wahl von seinem Stellvertreter vertreten.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">\u00a7 9 Jahresetat <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">9.1<\/span> Der Jahresetat wird vom Vorstand vorgelegt und von der Jahreshauptversammlung beschlossen.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">9.2<\/span> Bei Ausgaben, die den Jahresetat um mehr als 20% \u00fcbersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">9.3<\/span> Mittel des Vereinsd\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke und Ziele verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsverm\u00f6gen.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">9.4<\/span> Es darf keine Person durch Ausgaben, die zum Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">\u00a7 10 Preise<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">10.1<\/span> Die unter dem Namen des Vereins gewonnenen Preise geh\u00f6ren mit Ausnahme der einem Einzelmitglied verliehenen Urkunden und Ehrenzeichen, dem Verein als unver\u00e4u\u00dferliches Eigentum.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">\u00a7 11 Haftung, Aufl\u00f6sung<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">11.1<\/span> Ausgetretene, gestrichene und ausgeschlossene Mitglieder haben keine Rechte am Vereinsverm\u00f6gen, auch nicht nach einer evtl. Aufl\u00f6sung des Vereins.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">11.2<\/span> Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen Jahreshauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. Es muss in diesem Falle mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sein. Ist dies nicht der Fall, kann die betreffende Jahreshauptversammlung nach Ablauf von einem Monat mit der Ma\u00dfgabe wiederholt werden, dass dann bereits beim Erscheinen eines Zehntels der stimmberechtigten Mitglieder Beschlussf\u00e4higkeit besteht.<br \/>\n<span style=\"font-weight: bold;\">11.3<\/span> Bei Aufhebung oder Aufl\u00f6sung des Vereins oder dauerhaftem Entfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Geldverm\u00f6gen zu je 25% an die Katholischen Kirchengemeinden St. Gallus und St. Josef sowie zu 50% an die evangelische Kirchengemeinde, alle in Fl\u00f6rsheim. Die Geldmittel d\u00fcrfen unmittelbar und ausschlie\u00dflich nur f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke verwendet werden. Das Sachverm\u00f6gen (Sportger\u00e4te etc.) soll den Fl\u00f6rsheimer Schulen, in deren Sporthallen die Ger\u00e4te stehen, \u00fcbereignet werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Datenschutz, Pers\u00f6nlichkeitsrechte<\/strong><br \/>\n<strong>1.<\/strong> Der Verein verarbeitet zur Erf\u00fcllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und des Zwecks des Vereins personenbezogene Daten und Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachbezogene Verh\u00e4ltnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden dar\u00fcber hinaus gespeichert, \u00fcbermittelt und ver\u00e4ndert.<br \/>\n<strong>2.<\/strong> Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der<br \/>\n\u2022 Speicherung<br \/>\n\u2022 Bearbeitung<br \/>\n\u2022 Verarbeitung<br \/>\n\u2022 \u00dcbermittlung<br \/>\nihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erf\u00fcllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (beispielsweise Datenverkauf) ist nicht statthaft.<br \/>\n<strong>3.<\/strong> Jedes Mitglied hat das Recht auf<br \/>\n\u2022 Auskunft \u00fcber seine gespeicherten Daten<br \/>\n\u2022 Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit<br \/>\n\u2022 Sperrung seiner Daten<br \/>\n\u2022 L\u00f6schung seiner Daten<br \/>\n<strong>4.<\/strong> Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder weiter der Ver\u00f6ffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu.<br \/>\n<strong>5.<\/strong> F\u00fcr den Verein gilt die jeweils aktuelle Fassung der EU-DSGVO, ohne dass hierf\u00fcr eine erneute Satzungs\u00e4nderung bzw. Erg\u00e4nzung erforderlich ist.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Diese Satzung wurde am 26. Mai 1993 neu gefasst und erhielt eine \u00c4nderung durch die<br \/>\nJahreshauptversammlung am 7. Mai 2003 im \u00a7 8, Abs. 8.5<br \/>\nJahreshauptversammlung am 27.Mai 2009 im \u00a7 7, Abs. 7.3 und 4.8 aus 2008<br \/>\nJahreshauptversammlung am 24.M\u00e4rz 2010 im \u00a7 11, Abs. 11.3<br \/>\nJahreshauptversammlung am 07.05.2018 im \u00a7 12<\/p>\n<p>Fl\u00f6rsheim am Main, 07.05.2018<br \/>\n1. Vorsitzender<br \/>\n2. Vorsitzender<br \/>\n1. Schriftf\u00fchrer<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz 1.1 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTurnverein von 1861 e. V. 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